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Wertermittlung für private und institutionelle
Auftraggeber:
- Verkehrswert (Marktwert)
- von Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern
- von Gewerbe- und Industrieimmobilien
- von unbebauten Grundstücken
- Gutachten zum Nachweiseines tatsächlichen Werts des Grund und Bodens gemäß §38 Abs. 4 LGrStG (zur Vorlage beim Finanzamt, für die Grundsteuer)
Wertermittlung für öffentliche Auftraggeber:
- Wertansätze für die Abrechnung von Fördermitteln
Wertermittlung für öffentliche Projekte:
- Einwurfs- und Zuteilungswerte für Baulandumlegungen
- Anfangs- und Endwerte für Sanierungsgebiete
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